DSV Ski- und Snowboardschule Böblingen in der Sportvereinigung Böblingen e.V.
1 Anmeldung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie der DSV Ski- und Snowboardschule Böblingen in der Sportvereinigung Böblingen e.V. den Abschluss eines Reisevertrages zu den nachfolgenden Bedingungen verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Bestätigung der Anmeldung zustande. Anmeldungen Minderjähriger sollten durch den Erziehungsberechtigten erfolgen bzw. von diesem durch Unterschrift der Anmeldung genehmigt werden. An sämtlichen Ausfahrten können Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung Erwachsener teilnehmen, soweit nichts anderes in der Ausschreibung genannt ist.
2 Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt nach den in der Ausschreibung der jeweiligen Fahrt genannten Modalitäten. Bei Nichteinhaltung der in der Ausschreibung genannten Zahlungsfristen behält sich die DSV Ski- und Snowboardschule Böblingen vor, vom Vertrag zurückzutreten und als Schadensersatz die entsprechende Rücktrittsgebühr zu verlangen. Die Bedingungen des § 651 k Abs. 3 BGB werden nach Bezahlung des Reisepreises erfüllt.
3 Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der jeweiligen Ausschreibung. Sonderwünsche werden weitergeleitet, wir haften jedoch nicht für deren Erfüllung. Werden einzelne Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen, ergeben sich daraus keine Vergütungsansprüche.
4 Preise/Preisänderungen
Die DSV Ski- und Snowboardschule Böblingen behält sich Preisänderungen vor, insbesondere bei Kursschwankungen, Preisänderungen der Liftgesellschaften oder Preisänderungen unserer Vertragspartner. Fehler bei der Zusammenstellung der Reisekosten können auch nachträglich berichtigt werden.
5 Rücktritt von Ausfahrten
Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch eine schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eintreffens der Rücktrittserklärung bei der DSV Ski- und Snowboardschule Böblingen bzw. dem jeweiligen Organisator. Erfolgt der Rücktritt spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn, so werden lediglich Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10 Euro bei Tagesausfahrten, 25 Euro bei 2-4 Tagesausfahrten und 50 Euro bei Wochenausfahrten erhoben. Treten Sie später zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verlangen wir zusätzlich Ersatz für die uns nachweislich entstandenen Aufwendungen wie Leerbettzahlung, Fahrplatzreservierung etc. Stellt der Zurücktretende eine Ersatzperson, so fallen keine Gebühren an.
6 Absage von Ausfahrten
Die DSV Ski- und Snowboardschule Böblingen behält sich vor, eine Reise abzusagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, die Ausfahrt aufgrund schlechter Witterungsbedingungen nicht durchgeführt werden kann oder unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände eine Durchführung der Reise verhindern. Bei Absage werden die angemeldeten Teilnehmer so schnell wie möglich benachrichtigt und die bezahlten Beträge zurückerstattet. Wird eine bereits angetretene Reise abgebrochen, z.B. widrige Wetterbedingungen, werden nicht in Anspruch genommene Leistungen zurückerstattet. Weitere Ansprüche seitens der Teilnehmer bestehen nicht.
7 Haftung
Schadensersatzansprüche gegen die DSV Ski- und Snowboardschule sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Bei beauftragten Beförderungsunternehmen bestimmt sich die Haftung nach dessen Beförderungsbestimmungen. Für Schäden, die dem Teilnehmer durch höhere Gewalt und sonstige vom Veranstalter nicht zu vertretende Umstände entstehen, kann kein Schadensersatz beansprucht werden. Ausgeschlossen sind auch Haftungsansprüche gegen die bei der DSV Ski- und Snowboardschule tätigen Ski-/Snowbaordübungsleiter und Betreuer, insbesondere Schadenersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Jeder Teilnehmer ist an die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Anweisungen der verantwortlichen Personen sowie an die für Übernachtungsbetriebe, Beförderungsunternehmen, usw. geltenden Ordnungsbestimmungen gebunden. Erhebliche Verletzungen davon berechtigen uns, den Betreffenden von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Sehen wir uns gezwungen, einen Teilnehmer nach vorheriger Ankündigung vom Reiseort zurückzuschicken, so hat dieser seine Rückreisekosten selbst zu tragen. Bei Minderjährigen trifft diese Verpflichtung den/die Erziehungsberechtigten. Weitergehende Schadenersatzansprüche zu unseren Gunsten bleiben unberührt.
8 Versicherung
Die Teilnehmer von Ausfahrten der DSV Ski- und Snowboardschule sind über den Württembergischen Landessportbund gegen Unfall nach Inanspruchnahme eigener Versicherungen versichert. Für einen optimalen Versicherungsschutz empfehlen wir unseren Teilnehmern die DSV-Wintersportversicherung. Näheres darüber erfahren Sie in allen Sportgeschäften oder direkt beim DSV. Für Wochenausfahrten empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
9 Pass-, Devisen- und Zollbestimmungen
Der Teilnehmer ist für seine Person für die Einhaltung der den jeweiligen zwischenstaatlichen Reiseverkehr regelnden Pass-, Devisen- und Zollbestimmungen verantwortlich. Alle durch Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehenden Kosten, einschließlich eines evt. Rücktransportes, gehen zu Lasten des Teilnehmers.
10 Ski- und Snowboardkurse/Skisportliche Betreuung (Guiding)
Die Kurse umfassen vor- und nachmittags jeweils ca. 2 Stunden Unterricht in der Gruppe. Unter skisportlicher Betreuung (Guiding) wird lediglich ein Vorausfahren eines Mitglieds der Ski- und Snowboardschule zum kennenlernen der Pisten verstanden, jedoch kein Kurs im obigen Sinn.
11 Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
12 Reklamationen
Reklamationen müssen unverzüglich an Ort und Stelle dem Leistungsträger oder der jeweiligen Reiseleitung mitgeteilt werden. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
13 Verantwortlich
DSV Ski- und Snowboardschule Böblingen in der Sportvereinigung Böblingen e.V..
14 Datenschutzerklärung
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